FAQ = Frequently Asked Questions, englisch für häufig gestellte Fragen oder auch meist gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten

 

 

28.01.2014 Frage:

Wäre es möglich, dass der Bürgerbus in Ahaus nach der Schlosstraße über das Kombibad fährt und von da aus zum Krankenhaus. Nach meiner Meinung wäre dies ein Umweg von max. 3 Minuten, würde aber dem einen oder anderen Senior, der zum Schwimmen möchte, aber nicht über ein Auto verfügt, sehr helfen.

 

Der Bürgerbusverein wird auch diesen Vorschlag zusammen mit der RVM prüfen, und das Ergebnis mit Begründung hier veröffentlichen. 

Allerdings würde eine Fahrplanänderung auf Grund vieler Abhängigkeiten einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher bitten wir um etwas Geduld!

 

 

 

02.12.2013 Frage:

Kann ich als Umschüler auch eine Monatsfahrkarte bekommen?

 

Die Frage zur Monatsfahrkarte muss von der RVM beantwortet werden, da wir im Bürgerbus nur einzelne Bürgerbus-Tickets verkaufen.
Sie erreichen die RVM unter der Rufnummer: 01803 504030 ( 9 Cent/Minute aus dem Festnetz) rund um die Uhr.

 

 

07.11.2013 Frage:

Fährt der Bürgerbus immer an allen Haltestellen entlang oder muss man ihn telefonisch bestellen?

 

Der Bürgerbus muss immer alle im Fahrplan ausgewiesenen Haltestellen anfahren und hält immer dann,  wenn ein Fahrgast aussteigen möchte und/oder erkennbar dort ein Fahrgast steht. Es vereinfacht die Sache, wenn vom Fahrgast durch Handzeichen signalisiert wird, dass er mitfahren möchte, bzw. ein Fahrgast rechtzeitig den Fahrer/ die Fahrerin über seine Zielhaltestelle informiert.

Eine telefonische Anmeldung ist daher weder nötig noch derzeit möglich. Sollte dennoch einmal der Bürgerbus nicht halten oder gar nicht vorbeikommen, wenden Sie sich bitte umgehend über unseren Kontaktbutton oder telefonisch an uns!

 
 
 
17.09.2013 Frage:
Ist im Bürgerbuskonzept vorgesehen, trotz der knappen Plätze auch Schüler zu befördern?
 
Antwort:
Das Beförderungskonzept des Bürgerbusses unterliegt den Regeln der RVM. Eine wesentliche Grundregel ist die diskriminierungsfreie Beförderung von Fahrgästen. Das bedeutet auch, dass unabhängig des Alters und der Tätigkeit, hier jung und Schüler, Fahrgäste mit gültigem Fahrschein befördert werden, sofern freie Plätze im Bürgerbus vorhanden sind. Und die Schülermonatsfahrkarten sind als gültige Fahrscheine anerkannt.
 
Die Frage, ob der Schülertransport mit im Bürgerbuskonzept vorgesehen ist, kann also grundsätzlich mit "ja" beantwortet werden.
 
Wie so oft folgt nach dem Wort "grundsätzlich" die Einschränkung "aber", --- so auch hier. Weil die öffentlichen Träger Schülerbusse bedarfsorientiert und speziell für Schüler einsetzt, sollen diese Verkehrsmittel auch von den Schülern benutzt werden, zumal der Bürgerbus nur maximal acht Fahrgäste befördern darf.
 
Solange unsere Bürgerbusfahrer/innen keine anderen Fahrgäste bedingt durch die Mitfahrt von Schülern zurücklassen müssen, befördern wir auch gerne Schüler.
 
Sollte es aber zu Engpässen kommen, sind die Fahrer/innen angewiesen, mitfahrende Schüler/innen auf alternative Beförderungsmittel, sprich Schülerbusse, hinzuweisen und möglichst auch zum Wechsel zu bewegen. Bislang konnten wir nach unserer Wahrnehmung so Konflikte vermeiden.
 
Wenn aber unsere Wahrnehmung nicht richtig sein sollte, oder es aber zunehmend zu einem Problem wird, müssen wir erneut über das Konzept nachdenken und entsprechend handeln.
 
Dazu sind wir auch auf Hinweise unserer Fahrgäste angewiesen.